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Damit Sie ohne Probleme zu uns finden


Bitte beachten Sie, dass auf dem Praxisgelände und auf der Jahnastrasse Parkverbot besteht (Feuerwehrzufahrt)! 
Die zur Praxis gehörenden Parkflächen befinden sich auf dem öffentlichen Parkplatz der Gemeinde gegenüber der Feuerwehr.

Das gesamte Praxisgelände wie auch der Zugang ist behindertengerecht ausgeführt, so das der Praxisbesuch sich auch für Rollstuhlfahrer problemlos gestaltet. Dasselbe trifft auch für die entsprechenden sanitären Einrichtungen zu.

Für den An – und Abtransport schwerkranker bzw. gehbehinderter Patienten ist die Zufahrt bis vor den Praxiseingang und ebenso die Abholung möglich.